Die Berufung des Klägers gegen das am 01.09.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird auf Kosten des Klägers, dem auch die Kosten der Nebenintervention zur Last fallen, zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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