Die Parteien streiten darüber, ob Vergütungsansprüche des Klägers durch Aufrechnung erloschen sind, welche die Beklagte auf eine vertragliche Abrede stützt, wonach der Kläger im Falle vorzeitiger fristgerechter Eigenkündigung eine "Abfindung" an die Beklagte zahlen soll.
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