Die am 31. Mai 1948 geborene, verheiratete, für zwei Kinder unterhaltspflichtige Klägerin ist promovierte Diplom-Chemikerin. Sie war seit 1. Juli 1988 bei der Beklagten als wissenschaftliche Assistentin in der Sektion (später Fachbereich und jetzt Institut) Chemie beschäftigt. Sie hatte sich auf das Gebiet der Polymerchemie spezialisiert und arbeitete an ihrer Habilitation. Ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 5.200,-- DM.
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