AP Nr. 72 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung
DB 1996, 330
DRsp VI(614) 149c-d
EzA § 1 KSchG Nr. 48
NJW 1996, 2677
NZA 1996, 307
Vorinstanzen:
ArbG Bremen, vom 27.01.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 7339/92
LAG Bremen, vom 09.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 96/93
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs
BAG, Urteil vom 24.01.1996 - Aktenzeichen 2 AZR 954/94
DRsp Nr. 2002/17261
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebs
»1. Die Stillegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach Auflösung eines Gemeinschaftsbetriebes stellt jedenfalls im Zusammenhang mit einer Beendigung der früher gemeinsamen Leitungsstruktur (Führungsvereinbarung) ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine ordentliche Kündigung dar (§ 1 Abs. 2KSchG).2. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer sich auf den früheren Gemeinschaftsbetrieb bezogenen Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3KSchG.«
Normenkette:
BGB §§ 162 242 ; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3 ;
Tatbestand:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.