Die Kläger führen als Erben der am 21. September 1995 verstorbenen früheren Klägerin Lydia B das Verfahren fort. Diese, geboren am 19. Juni 1937, war seit April 1979 bei der Beklagten zunächst als Presserin und seit 1990 in der Schweißerei zu einem Bruttomonatsentgelt von etwa 2.200,00 DM beschäftigt. Sie war schwerbehindert mit einem GdB von 90.
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