Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.
Der am 09.11.1971 geborene Kläger war seit 01.09.1992 bei der Beklagten als Auszubildender für den Beruf des mathematisch-technischen Assistenten beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|