EzBAT § 54 BAT Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder Nr. 17
Vorinstanzen:
ArbG Bremen, vom 20.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 5097/99
Kündigung: außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines in den Personalrat eines Restbetriebes nachgerückten Arbeitnehmers - Verfahren nach § 108 Abs. 1 BPersVG - Übergangsmandat
LAG Bremen, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 290/99
DRsp Nr. 2002/3483
Kündigung: außerordentliche betriebsbedingte Kündigung eines in den Personalrat eines Restbetriebes nachgerückten Arbeitnehmers - Verfahren nach § 108 Abs. 1BPersVG - Übergangsmandat
1. Das Verfahren bei einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers, der im Zuge der Privatisierung eines Teils einer Dienststelle dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hatte und dann in den Personalrat des "Restbetriebes" nachgerückt war, richtet sich nach § 108 Abs. 1BPersVG.2. Ein Übergangsmandat in entsprechender Anwendung des § 321UmwG kommt für den Bereich des PersVG Bremen nicht in Betracht.