LAG Düsseldorf, vom 05.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1148/06
ArbG Düsseldorf, vom 08.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1156/06
Kündigung - Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist
BAG, Urteil vom 26.06.2008 - Aktenzeichen 2 AZR 147/07
DRsp Nr. 2008/13043
Kündigung - Außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist
Orientierungssätze:1. § 55 Abs. 3BAT-KF aF eröffnet im Fall einer Einschränkung oder Auflösung der Dienststelle oder einer Einrichtung nicht die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung, sondern lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist zu.2. Eine außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 55 Abs. 3BAT-KF aF ist auch dann unwirksam, wenn das Änderungsangebot unverhältnismäßig und damit unzumutbar iSd. § 55 Abs. 3 Satz 2 BAT-KF aF ist (hier: Änderungsangebot an den bisher als Hausmeister einer Kirchengemeinde beschäftigten, tariflich unkündbaren Arbeitnehmer nach Schließung einer Gemeindeeinrichtung als Küster weiter zu arbeiten und Unterkunft in der Dienstwohnung zu nehmen).