KreisG Schwerin-Stadt - 22.05.1991 (3 a Ga 40/91) - DRsp Nr. 1996/18972
KreisG Schwerin-Stadt, vom 22.05.1991 - Aktenzeichen 3 a Ga 40/91
DRsp Nr. 1996/18972
Der Erwerber eines Betriebes oder Betriebsteiles tritt in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Erwerbes bestehenden Arbeitsverhältnis ein, wenn der Erwerb durch Rechtsgeschäft erfolgt ist. Für die Anwendung des § 613 aBGB ist jedoch erforderlich, daß der Erwerber die Möglichkeit der Betriebsfortführung hat.