OLG Köln - Urteil vom 01.06.2001
6 U 10/01
Normen:
LMBG §§ 7 18 ; UWG § 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2002, 614
OLGReport-Köln 2002, 14
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 07.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 84 O 79/00

Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung für Mittelmeerkost und Seefisch

OLG Köln, Urteil vom 01.06.2001 - Aktenzeichen 6 U 10/01

DRsp Nr. 2001/15520

Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung für Mittelmeerkost und Seefisch

1. Die Präsentation von Produkten der Mittelmeerküche mit Hinweisen auf Schutz vor Krebs (bei Verwendung von Olivenöl und Verzehr von frischem Gemüse), vor Herzkrankheiten (durch Genuss von Rotwein) sowie auf eine den Blutdruck regulierende Wirkung von Frischgemüse stellt eine mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG unvereinbare krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung dar.2. Wettbewerbs- und lebensmittelrechtlich unbedenklich ist hingegen die auf den Verzehr von (See)Fisch bezogene Aussage: "Denn dieser enthält die wichtigen Omega-3-Fettsäuren, die u.a. das Herz schützen".

Normenkette:

LMBG §§ 7 18 ; UWG § 1 ;

Tatbestannd:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die in formeller Hinsicht einwandfreie Berufung ist insgesamt zulässig. In der Sache vermag die Antragsgegnerin mit ihrem Rechtsmittel jedoch nur teilweise, nämlich hinsichtlich des zu Ziff. 1 g) des Unterlassungsantrags bestätigten Verbots, durchzudringen.

I. Soweit die Antragsgegnerin geltend macht, dass der mit dem angefochtenen Urteil aufrechterhaltene Verbotsausspruch teilweise zu weit gefasst sei, hat das allerdings keinen Erfolg.