LAG Köln, vom 13.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 121/17
ArbG Bonn, vom 22.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1769/16
Krankheit als wichtiger Grund für eine Kündigung des ArbeitsverhältnissesStörung des Leistungsaustauschs bei langer KrankheitDrei-Stufen-Prüfung bei ordentlicher Kündigung wegen häufiger KurzerkankungenStrenger Prüfungsmaßstab bei außerordentlicher Kündigung wegen Krankheit
BAG, Urteil vom 25.04.2018 - Aktenzeichen 2 AZR 6/18
DRsp Nr. 2018/9656
Krankheit als wichtiger Grund für eine Kündigung des ArbeitsverhältnissesStörung des Leistungsaustauschs bei langer KrankheitDrei-Stufen-Prüfung bei ordentlicher Kündigung wegen häufiger KurzerkankungenStrenger Prüfungsmaßstab bei außerordentlicher Kündigung wegen Krankheit
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann - vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall - vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.Orientierungssätze:1. Bei einer Kündigung, die auf häufige Kurzerkrankungen gestützt wird, ist zur Erstellung der Gesundheitsprognose - vorbehaltlich des Vorliegens besonderer Umstände des Einzelfalls - regelmäßig ein Referenzzeitraum von drei Jahren vor Zugang der Kündigung bzw. vor Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung einer bestehenden Arbeitnehmervertretung zugrunde zu legen (Rn. 23).
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