Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
Der Versicherte der Beklagten wurde vom 1. bis 10. Juni 2011 in der Abteilung Lungen- und Bronchialkunde der von der Klägerin betriebenen Klinik vollstationär behandelt. In diesem Rahmen wurde bei ihm am 3. Juni 2011 eine Bronchoskopie zur Gewinnung von Zellmaterial durchgeführt, um abzuklären, ob neben dem bekannten Bronchialkarzinom des Versicherten auch eine Pneumonie vorlag.
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