Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 11. März 2022 wird zurückgewiesen
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die in Polen lebende Klägerin Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung hat.
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