Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 19.4.2016 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Kostenerstattung für eine durchgeführte Hyperthermie- und Immunrestorationsbehandlung.
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