Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Dezember 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Feststellung der Versicherungspflicht als Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wegen hauptberuflich selbstständiger Erwerbstätigkeit .
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