Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2015 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Mai 2012 zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 29 041,50 Euro festgesetzt.
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Streitig ist die Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Oktober/November 2008.
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