I. Die Beschwerde der Klägerin wird zurückgewiesen.
II. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Festsetzung des Streitwerts.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Beschwerdeführerin) beantragte am 27. März 2009 bei der Beklagten und Beschwerdegegnerin (im Folgenden: Beschwerdegegnerin) die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status des bei ihr beschäftigten Beigeladenen zu 1. Im Rahmen der Antragstellung gab sie u. a. an, der Beigeladene zu 1 erhalte eine monatliche Vergütung von 4.500,00 EUR.
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