Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 22. November 2012 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.604,72 EUR nebst Zinsen in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes seit dem 23. September 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für beide Instanzen.
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