Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin ist mit ihrem Begehren, von der beklagten Krankenkasse im Wege eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X für die Zeit ab 17.9.2010 Krankengeld zu erhalten, bei der Beklagten und in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben (zuletzt Urteil des LSG nach § 153 Abs 5 SGG vom 12.10.2017). Das LSG hat der Klägerin zudem Kosten nach § 192 SGG in Höhe von 225 Euro auferlegt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|