LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 30.11.2016
L 5 KR 100/16
Normen:
SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 31.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 538/15

KrankengeldPersönliche Untersuchung des VersichertenWirtschaftlichkeitsgebotBestmöglich fundierte ärztliche Entscheidung

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.11.2016 - Aktenzeichen L 5 KR 100/16

DRsp Nr. 2017/2252

Krankengeld Persönliche Untersuchung des Versicherten Wirtschaftlichkeitsgebot Bestmöglich fundierte ärztliche Entscheidung

1. In Übereinstimmung mit dem BSG ist der Senat der Auffassung, dass § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V unabdingbar sowohl für die Erstfeststellung der Arbeitsunfähigkeit als auch bei nachfolgenden Feststellungen die persönliche Untersuchung des Versicherten durch einen Arzt voraussetzt. 2. Dies folgt ausdrücklich aus § 31 des BMV-Ä vom 1. Oktober 2013, wonach die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ihrer voraussichtlichen Dauer sowie die Ausstellung der Bescheinigung nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf. 3. Darüber hinaus weist das BSG auf die unmittelbare Grundlage aus § 12 Abs. 1 SGB V und dem darin enthaltenen Wirtschaftlichkeitsgebot hin, dass es wegen der häufig unsicheren Sachlage erfordert, Krankengeld nur auf der Grundlage einer bestmöglich fundierten ärztlichen Entscheidung zu gewähren.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 31. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld über den 13. März 2015 hinaus.