Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.11.2011 abgeändert. Die Klägerin hat bei einem einzusetzenden monatlichen Einkommen von 162,65 € eine monatliche Rate von 60,-- € zu zahlen.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin bezieht derzeit Krankengeld i.H.v. € 1244,65 monatlich. Ihre Mietverpflichtungen belaufen sich auf monatlich € 340,00.
Die Klägerin hat Abzahlungsverpflichtungen i.H.v. € 100,00 monatlich schon erstinstanzlich nachgewiesen. Des Weiteren hatte sie erstinstanzlich vorgetragen, noch 10 Monate € 60 monatlich und abschließend eine letzte Rate von € 52,74 an die X. GmbH & Co KG zahlen zu müssen.
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