Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 24.10.2013 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung von Krankengeld.
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