Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger auch die notwendigen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Bewilligung von Krankengeld für die Zeit vom 01.02.2014 bis zum 01.03.2014.
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