Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 21. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Krankengeld ab dem 25. September 2010 bis zum 31. Oktober 2010 streitig.
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