1. Im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen beendet der dem Gericht mitgeteilte außergerichtliche Vergleich den Rechtsstreit. Es ist nicht erforderlich, die Klage oder die Berufung zurückzunehmen oder die Hauptsache für erledigt zu erklären.2. Wer bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, richtet sich allein nach dem Willen der vergleichsschließenden Parteien.
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