Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. November 2012 -
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den in ihrem Betrieb gebildet Betriebsrat von den Kosten eines Seminars des A. und L. Landesarbeitsgemeinschaft für politische Bildung Berlin e.V. mit dem Titel "Arbeitsrecht III" in Höhe von 655,-- EUR zuzüglich 93,62 EUR Verpflegungskosten incl. MwSt. freizustellen.
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