Kostenübernahme der Krankenversicherung für Brustverkleinerungsoperation
SG Leipzig, Urteil vom 15.02.2007 - Aktenzeichen S 8 KR 369/05
DRsp Nr. 2007/20864
Kostenübernahme der Krankenversicherung für Brustverkleinerungsoperation
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für eine operative Brustverkleinerung sind durch die Brustgröße bedingte krankhafte Veränderungen, die mit Schmerzen einhergehen, welche bisher erfolglos durch physiotherapeutische Maßnahmen behandelt wurden und nur noch operativ zu lindern sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]