Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage
BSG, Beschluss vom 24.04.2008 - Aktenzeichen B 3 KR 24/07 B
DRsp Nr. 2008/15791
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage
Von der gesetzlichen Krankenversicherung sind Gegenstände, die allein Zwecken der Unfallverhütung dienen, nicht zu bezahlen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]