Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 28. Februar 2006 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 122,00 EUR zu zahlen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsrechtszug.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist zweitinstanzlich die Kostenerstattung für die Anschaffung zweier allergendichter Matratzenzwischenbezüge (sog. Encasings).
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