SG Ulm, vom 26.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KR 1404/01
Kostenübernahme bei neuen Behandlungsmethoden, LITT
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2002 - Aktenzeichen L 4 KR 1005/02
DRsp Nr. 2006/24073
Kostenübernahme bei neuen Behandlungsmethoden, LITT
Nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Behandlungsmethode laserinduzierte Thermotherapie -LITT- in Anspruch genommen werden, da ihre Qualität und Wirksamkeit im Sinne des § 2 Abs 1SGB V nicht hinreichend belegt ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]