A. Der antragstellende Betriebsrat verlangt von der beteiligten Arbeitgeberin die Freistellung von Kosten, die seinen Mitgliedern anläßlich ihrer Teilnahme an einer eintägigen Schulungsveranstaltung entstanden sind.
Die Arbeitgeberin betreibt mit ca. 150 Arbeitnehmern ein Energieversorgungsunternehmen. Die beteiligten Betriebsratsmitglieder, bei denen es sich um einen Angestellten im technischen Betriebsbüro bzw. einen gewerblichen Arbeitnehmer handelt, wurden durch Beschluß des Betriebsrats vom 6. Januar 1993 zu einem Tagesseminar am 2. Februar 1993 in K entsandt. Die Veranstaltung befaßte sich mit dem Thema "Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung von Arbeitnehmern gemäß §
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