I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Mai 2012 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger. Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 44.700,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um Mindestbeiträge nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für die Zeit von Januar 2008 bis Dezember 2009.
In einer Neuanmeldung bei der Soka-Bau (Bl. 27-28 d.A.) hatte der Beklagte, der bereits zuvor als Fa. UBL firmierte, für eine UBL-U. GmbH am 9. Dezember 2009 angegeben, dass diese Straßenbauarbeiten erledige.
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