Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgericht Mainz vom 12.04.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.547,35 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2011 zu zahlen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|