1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 25.08.2011 -
2. Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin stand seit dem 01.01.2008 als Ingenieur für Straßenplanung in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Ihr Gehalt belief sich zuletzt auf 2.000 € brutto monatlich.
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