Kostenpflicht im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Klage eines Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht auf Erstattung der Kosten des Widerspruchverfahrens
SG Dresden, Beschluss vom 05.06.2005 - Aktenzeichen S 23 AL 1751/03
DRsp Nr. 2008/17106
Kostenpflicht im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Klage eines Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht auf Erstattung der Kosten des Widerspruchverfahrens
Es liegt ein nach § 197aSGG gerichtskostenpflichtiges Verfahren vor, wenn Rechtsanwälte in eigenem Namen aus abgetretenem Recht bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auf Erstattung der Kosten des Widerspruchsverfahrens nach § 63 Abs. 1SGB X klagen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]