SG Freiburg, vom 31.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 5855/10
Kostenfestsetzungsbeschluß nach § 197 Abs. 1 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels, Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2012 - Aktenzeichen L 13 AS 831/11
DRsp Nr. 2012/5347
Kostenfestsetzungsbeschluß nach § 197 Abs. 1SGG im sozialgerichtlichen Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels, Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts
1. Für die Durchsetzung eines dem Grunde nach titulierten prozessualen Kostenerstattungsanspruchs steht das in § 197 Abs. 1SGG normierte Kostenfestsetzungsverfahren als einfaches Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels zur Verfügung. Für die Durchführung eines Klageverfahrens ist deshalb kein Rechtschutzinteresse gegeben.2. Zum selbständigen Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts nach § 126ZPO.
1. Für die Durchsetzung eines dem Grunde nach titulierten prozessualen Kostenerstattungsanspruchs steht das in § 197 Abs. 1SGG normierte Kostenfestsetzungsverfahren als einfaches Verfahren zur Erlangung eines Vollstreckungstitels zur Verfügung. Für die Durchführung eines Klageverfahrens ist deshalb kein Rechtschutzinteresse gegeben.2. Zum selbständigen Beitreibungsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts nach § 126ZPO.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.