Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ansetzung einer Geschäftsgebühr für ein Vorverfahren
SG Stade, Beschluss vom 30.05.2007 - Aktenzeichen S 17 SF 3/07
DRsp Nr. 2008/9396
Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ansetzung einer Geschäftsgebühr für ein Vorverfahren
Nur die Kosten für ein der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienendes Vorverfahren können im Rahmen der Kostenfestsetzung für ein gerichtliches Verfahren festgesetzt werden und nicht Kosten des Verwaltungsverfahrens als solches. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]