SG Stade - Beschluss vom 30.05.2007
S 17 SF 3/07
Normen:
SGB X § 63 ; SGG § 193 Abs. 1 S. 2 § 197 Abs. 1 ;

Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ansetzung einer Geschäftsgebühr für ein Vorverfahren

SG Stade, Beschluss vom 30.05.2007 - Aktenzeichen S 17 SF 3/07

DRsp Nr. 2008/9396

Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ansetzung einer Geschäftsgebühr für ein Vorverfahren

Nur die Kosten für ein der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienendes Vorverfahren können im Rahmen der Kostenfestsetzung für ein gerichtliches Verfahren festgesetzt werden und nicht Kosten des Verwaltungsverfahrens als solches. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 63 ; SGG § 193 Abs. 1 S. 2 § 197 Abs. 1 ;