I. Umstritten ist die Erstattung von Prüfungskosten.
Das Landesprüfungsamt für Sozialversicherung im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit des beklagten Landes prüfte zwischen November 1993 und Juni 1994 die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der klagenden Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Über das Ergebnis der Prüfung wurde der Klägerin am 13. Oktober 1994 ein Prüfbericht zugeleitet.
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