SG Mannheim, vom 18.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KR 2446/03
Kostenerstattung in der Krankenversicherung bei Behandlung im EU-Ausland
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 2090/04
DRsp Nr. 2006/24290
Kostenerstattung in der Krankenversicherung bei Behandlung im EU-Ausland
Auch unter Geltung des § 13 Abs. 4SGB V richtet sich die Frage der Erstattung einer Behandlung im EU-Ausland nach dem nationalen Sachleistungssystem. Behandlungen, die nach den hiesigen Rechtsvorschriften verboten sind, können nicht erstattet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]