I
Streitig ist, ob die Beklagte der Klägerin die Kosten ihrer selbstbeschafften Umschulungsmaßnahme zur Ergotherapeutin zu erstatten hat.
Die im Jahre 1969 geborene Klägerin wurde vom 1. Oktober 1987 bis 30. September 1990 mit Erfolg zur Krankenschwester ausgebildet. Während dieser Ausbildung traten wiederholt Ekzeme an ihren Händen auf und zwangen sie schließlich zur Aufgabe dieser Tätigkeit. Noch während der Krankenpflegeausbildung beantragte die Klägerin am 30. Januar 1990 beim Arbeitsamt (ArbA) M. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Dieser Antrag wurde auf ihren Wunsch zunächst nicht weiter verfolgt, um die laufende Krankenpflegeausbildung nicht zu gefährden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|