SG Konstanz, vom 14.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 904/10
Kostenerstattung für einen Aufenthalt am Toten Meer als Leistung zur medizinischen Rehabilitation
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.2012 - Aktenzeichen L 4 R 272/11
DRsp Nr. 2012/20638
Kostenerstattung für einen Aufenthalt am Toten Meer als Leistung zur medizinischen Rehabilitation
Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation am Toten Meer; hier verneint, da keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde.
1. Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation am Toten Meer; hier verneint, da keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde.
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