LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.08.2012
L 4 R 272/11
Normen:
SGB VI § 15;
Vorinstanzen:
SG Konstanz, vom 14.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 904/10

Kostenerstattung für einen Aufenthalt am Toten Meer als Leistung zur medizinischen Rehabilitation

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.2012 - Aktenzeichen L 4 R 272/11

DRsp Nr. 2012/20638

Kostenerstattung für einen Aufenthalt am Toten Meer als Leistung zur medizinischen Rehabilitation

Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation am Toten Meer; hier verneint, da keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde.

1. Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation am Toten Meer; hier verneint, da keine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wurde.