Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 12.12.2018, S 15 SO 104/16, wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.567,79 EUR festgesetzt.
I.
In der Hauptsache streiten die Beteiligten darüber, ob der Beklagte der Klägerin Kosten in Höhe von insgesamt 4.567,79 EUR, die die Klägerin in der Zeit vom 23.02.2015 bis 31.08.2015 für die ambulante Einzelbetreuung des Leistungsberechtigten B. (M. I.) aufgewandt hat, zu erstatten hat sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen hat.
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