LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.01.2004
L 4 KR 1609/02
Normen:
SGB V § 27 § 39 ;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 21.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 3059/00

Kostenerstattung für Brustverkleinerungsoperationen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2004 - Aktenzeichen L 4 KR 1609/02

DRsp Nr. 2006/24402

Kostenerstattung für Brustverkleinerungsoperationen

Die Notwendigkeit einer Brustverkleinerungsoperation werden nicht durch Rückenbeschwerden begründet, weil ein Zusammenhang zwischen der Größe der Brüste und Rückenbeschwerden wissenschaftlich nicht belegt ist. Dasselbe gilt für einen Eingriff wegen wegen asymmetrischer Brüste, da es sich dabei um ein kosmetisches Defizit und keine Krankheit handelt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 27 § 39 ;
Vorinstanz: SG Heilbronn, vom 21.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 3059/00