SG Reutlingen, vom 09.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 Kr 409/92
Kostenerstattung für Brustverkleinerungsoperation durch die gesetzliche Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.05.1995 - Aktenzeichen L 4 Kr 2310/94
DRsp Nr. 2006/25426
Kostenerstattung für Brustverkleinerungsoperation durch die gesetzliche Krankenversicherung
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung für eine in einer Privatklinik durchgeführte Brustverkleinerungsoperation, wenn weder ein Notfall noch eine rechtswidrige Ablehnung durch die Krankenkasse vorgelegen hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]