SG Hamburg, vom 26.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 KR 1276/02
Kostenerstattung der Krankenversicherung für häusliche Krankenpflege bei vertragslosem Zustand, Wertersatz über zivilrechtliches Bereicherungsrecht
LSG Hamburg, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen L 1 KR 19/06
DRsp Nr. 2007/20168
Kostenerstattung der Krankenversicherung für häusliche Krankenpflege bei vertragslosem Zustand, Wertersatz über zivilrechtliches Bereicherungsrecht
1. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Krankenkassen über die Preise und deren Abrechnung Verträge mit den Leistungserbringern abschließen (§ 132a Abs. 2SGB V). Kommen solche Verträge nicht zustande, liegt ein vertragsloser Zustand vor, der nicht schlicht dadurch überbrückt werden kann, dass Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbracht, abgerechnet und vergütet werden, so als ob das Vertragsverhältnis fortbestünde.
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