Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 95/100 der Kosten des Verfahrens, die Klägerin 5/100. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 36 369,78 Euro festgesetzt.
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