Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. August 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Erstattung entstandener Kosten der Kryokonservierung und Lagerung von Samenzellen des Klägers sowie auf künftige Übernahme der Lagerung als Naturalleistung.
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