SG Lübeck, vom 11.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 943/07
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen bei einer Krebserkrankung unter grundrechtsorientierter Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005
LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.01.2012 - Aktenzeichen L 5 KR 49/10
DRsp Nr. 2012/2732
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen bei einer Krebserkrankung unter grundrechtsorientierter Auslegung nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005
Zum Anspruch auf Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. 12. 2005 (1 BvR 347/98).
1. Zum Anspruch auf Behandlung mit einer Kombinationstherapie von Hyperthermie und dendritischen Zellen unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 = BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5.
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