Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 28. August 2007 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 18. Oktober 2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 27. Juli 2006 verurteilt, der Klägerin für die Anschaffung des Kraftknotens "AMF-System-Anbau" 588,50 EUR zu erstatten.
Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen zu erstatten.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
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