SG Speyer, vom 24.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 KR 219/06
Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Notwendigkeit einer stationären Behandlung bei der Durchführung einer nicht zugelassenen neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode
LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2008 - Aktenzeichen L 5 KR 174/07
DRsp Nr. 2008/17031
Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, Notwendigkeit einer stationären Behandlung bei der Durchführung einer nicht zugelassenen neuen Behandlungs- und Untersuchungsmethode
Eine stationäre Behandlung muss ungeachtet des Ausschlusses der ambulanten Behandlung nach § 135SGB V im konkreten Fall aus medizinischen Gründen notwendig sein. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]